Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Werbeagentur Heimspiel GmbH
„hallo das magazin“ ist ein Produkt der Werbeagentur Heimspiel GmbH. Für Anzeigen- und Beilagenaufträge im Magazin gelten insbesondere die besonderen Bestimmungen in § 16 sowie die ergänzenden Anzeigen-Bedingungen am Ende dieser Seite.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Werbeagentur Heimspiel GmbH (im Folgenden „Agentur“) und ihren Geschäftskunden (im
Folgenden „Kunde“) im Bereich der Erbringung von Werbe-, Marketing- und
Beratungsdienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nur an, wenn sie diesen
ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die Agentur bietet folgende Dienstleistungen an:
- Webdesign: Entwicklung und Gestaltung von Websites inklusive responsivem Design, SEO-Optimierung, CMS-Integration und technischer Wartung.
- Social Media: Entwicklung und Umsetzung von Social-Media-Strategien, Content-Erstellung, Community-Management und Social-Media-Werbekampagnen.
- Beratung: Strategische Beratung zu Marketing- und Werbemaßnahmen, Analyse bestehender Kampagnen, Zielgruppenanalysen und Entwicklung von Maßnahmenplänen.
- Schulung: Schulungen und Workshops zu Themen wie Social Media, Content Marketing, Grafikdesign und anderen relevanten Marketingbereichen.
- Printdesign: Gestaltung von Geschäftsausstattung wie Visitenkarten, Briefpapier, Broschüren, Katalogen, Plakaten und Anzeigen.
- Text: Erstellung von Fachtexten, suchmaschinenoptimierten Inhalten, Werbetexten, Newslettern und Social-Media-Texten.
- Messen: Entwicklung von Konzepten für Messestände und Markeninszenierungen in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt. Geringfügige Änderungen im Leistungsumfang behält sich die Agentur vor.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur schriftlich oder in
Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Agentur die Beauftragung des Kunden
schriftlich bestätigt.
3.2 Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden ab, stellt dies ein neues Angebot
dar, an das die Agentur 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist zustimmt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags
erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete
Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Änderungswünsche und Korrekturen
5.1 Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere
Änderungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet.
5.2 Änderungswünsche des Kunden sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen,
die durch späte Änderungswünsche entstehen, können die Liefertermine beeinflussen.
§ 6 Subdienstleister
6.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
Subdienstleister einzusetzen.
6.2 Die Agentur bleibt auch bei Einbeziehung von Subdienstleistern verantwortlich für die
ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7.3 Die Agentur akzeptiert Zahlungen per Überweisung. Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen
oder Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu berechnen und weitere Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen
auszusetzen.
§ 8 Abnahme
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich zu
prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
8.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gelten die Leistungen als
abgenommen.
§ 9 Nutzungsrechte
9.1 Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird hierbei das einfache
Nutzungsrecht übertragen.
9.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung
auf den Kunden über.
9.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder Mehrfachnutzungen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der Agentur und sind gesondert zu vergüten.
9.4 Materialien, die im Rahmen eines unverbindlichen Angebots oder Pitches erstellt wurden,
bleiben Eigentum der Agentur. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung und angemessener Vergütung gestattet.
§ 10 Haftung
10.1 Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
10.2 Die Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Die Agentur haftet nicht für Druckfehler oder sonstige Mängel, die der Kunde in den
freigegebenen Entwürfen übersehen hat.
10.4 Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, führen nicht zu einer Haftung
der Agentur.
10.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle der
von Social-Media-Plattformen bereitgestellten Dienste.
§ 11 Geheimhaltung
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
vertraulichen Informationen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
11.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3 Die Agentur verpflichtet alle eingesetzten Subdienstleister zur Einhaltung von
Vertraulichkeit und Datenschutz entsprechend den Regelungen dieser AGB.
§ 12 Datenschutz
12.1 Die Agentur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden
ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung
erforderlich ist.
12.3 Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung
entnommen werden.
§ 13 Rücktritt und Stornierung
13.1 Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, ist die Agentur berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe der bereits geleisteten Arbeiten zu verlangen. Dies gilt unabhängig vom Grund des Rücktritts.
§ 14 Aufbewahrung von Daten und Dateien
14.1 Die Agentur bewahrt alle im Rahmen des Projekts erstellten Daten und Dateien für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Projektabschluss auf. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 16 Besondere Bestimmungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge in Printpublikationen
16.1 Ein Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
16.2 Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzuwickeln.
16.3 Für die Platzierung der Anzeige gibt es keine Garantie, es sei denn, der Auftraggeber
hat dies ausdrücklich zur Bedingung gemacht. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit
berücksichtigt.
16.4 Die Agentur behält sich vor, Anzeigen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen.
16.5 Der Auftraggeber haftet für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur
Veröffentlichung bereitgestellten Inhalte und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter
frei.
16.6 Fehlerhafte Druckunterlagen, verspätete Lieferung oder Stornierungen entbinden den
Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung, es sei denn, die Agentur trifft grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
16.7 Anzeigen, die nicht eindeutig als solche erkennbar sind, werden von der Agentur mit dem
Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
16.8 Die Agentur liefert auf Wunsch einen Beleg für die veröffentlichte Anzeige.
16.9 Änderungen und Stornierungen von Anzeigenaufträgen müssen schriftlich vor
Anzeigenschluss erfolgen. Bereits entstandene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
16.10 Druckunterlagen werden nur auf Anforderung zurückgesandt und drei Monate nach
Erscheinen aufbewahrt.
16.11 Für digital übermittelte Druckunterlagen gelten die technischen Spezifikationen der
Agentur. Farbabweichungen ohne verbindlichen Proof begründen keinen Reklamationsanspruch.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine virenbehafteten Dateien zu senden.
Ergänzende Bestimmungen für Anzeigen im „hallo das magazin“
A. Anzeigenpreise und Anzeigenschluss
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Anzeigenpreise und Formate gemäß den aktuellen Mediadaten. Anzeigen-, Redaktions- und Druckdatenschluss ist – sofern nicht anders vereinbart – eine Woche vor dem jeweiligen Erscheinungstermin (bzw. 10 Werktage für Einträge im Veranstaltungskalender). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
B. Mangelhafte Anzeigen, Ersatzanzeige und Minderung
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine mangelfreie Ersatzanzeige, soweit und in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Kommt die Agentur einer Aufforderung zur Ersatzanzeige innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder ist die Ersatzanzeige erneut mangelhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Reklamationen sind – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen bzw. Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen.
C. Höhere Gewalt
Bei Betriebsstörungen, Arbeitskampf, Beschlagnahme, höherer Gewalt oder sonstigen von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen, die die Veröffentlichung verhindern oder verzögern, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Beträge für nicht erschienene Anzeigen werden erstattet.
D. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
E. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Borken. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Anzeigenvertragsverhältnis mit Kaufleuten der Sitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.